Zum inhalt (Navigation überspringen)

Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen

Mund-Nasen-Schutz-Pflicht bzw. FFP2-Maskenpflicht

  • Verwendung im gesamten Schulgebäude
  • Alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, haben Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Ein MNS muss den Mund und die Nase nicht nur abdecken, sondern auch eng anliegen. Das Material hat eine mechanische Barriere zu bilden, um das Verspritzen von Tröpfchen beim Sprechen, Husten und Niesen zu vermeiden. Die Verwendung von Gesichtsvisieren (sog. „Face Shields“ bzw. „Mini Face Shields“) ist nicht zulässig.
  • Maskenpausen sind vorzusehen (z.B. zwischen Unterrichtseinheiten). Dabei ist auf gute Durchlüftung zu achten.
  • Lehrpersonen und Personen, die in der Schulverwaltung arbeiten, haben FFP2-Masken zu tragen und sich einmal wöchentlich testen zu lassen.
  • Für Lehrkräfte zählt das Tragen des MNS (FFP2) zu den Dienstpflichten. Wird jedoch durch dasTragen eines MNS der Unterricht unmöglich gemacht, kann temporär davon Abstand genommen werden (z.B. beim Spielen eines Blasinstruments).
  • Kein MNS und keine Testpflicht für Kinder im Vorschulalter
  • „Normaler“, eng anliegender MNS für SchülerInnen, deren Alter dem Besuch der Volksschule oder der Sekundarstufe I entspricht. Ausgenommen davon sind Unterrichtssituationen, in denen das Spielen des Instruments/Ausüben des Fachs mit MNS nicht möglich ist.
  • FFP2-Masken für SchülerInnen, deren Alter dem Besuch der Sekundarstufe II (oder älter) entspricht. Ausgenommen davon sind Unterrichtssituationen, in denen das Spielen des Instruments/Ausüben des Fachs mit MNS nicht möglich ist.

 

COVID-Tests für SchülerInnen

  • Erziehungsberechtigte bestätigen schriftlich, dass sie ihre minderjährigen schulpflichtigen Kinder nur dann am Musikschulunterricht in Präsenzform teilnehmen lassen, wenn sie innerhalb der letzten 48 Stunden negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurden (der an den Schulen angebotene „Eintritts- Selbsttest“ ist dafür ausreichend). Diese einmalig auszustellenden Bestätigungen gelten für die gesamte Dauer der nächsten Präsenzphase – also vom 03.05 bis zum Zeitpunkt etwaiger verschärfender Maßnahmen. Entsprechendes Formular wird separat in der Elternmail gesendet.
  • Volljährige SchülerInnen dürfen am Präsenzunterricht nur nach Vorlage eines max. 48 Stunden alten negativen Ergebnisses eines Antigen-Tests oder molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 teilnehmen. Ausnahme: volljährige SchülerInnen, die noch die allgemeine Schule besuchen. Hier genügt ebenfalls die einmalige schriftliche Bestätigung über das regelmäßige Testen in der Schule.
    >Anderenfalls ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich.
  • Ein positives Testergebnis ist umgehend der Musikschule bekannt zu geben.
  • Unmittelbar nach dem Betreten des Schulgebäudes müssen alle Personen gründlich ihre Hände waschen bzw. desinfizieren.
  • Im Schulgebäude gilt ein Sicherheitsabstand von 2m, Gruppenbildungen sind zu vermeiden.
  • Im Unterrichtsraum muss ein 1 - 2m freier, unverstellter Raum zwischen SchülerIn und Lehrkraft gewährleistet sein (2m werden dringend empfohlen).
  • Für Gesang und Blasinstrumente: 3 bis 5m Abstand zwischen SchülerIn und Lehrkraft
  • Regelmäßiges Lüften der Räume
  • Empfohlene Raumgröße: mind. 20m². In jedem Fall müssen die Mindestabstände eingehalten werden.

 

COVID-Tests für SchülerInnen

Unterrichtsunterbrechungen für das Lüften und Hände waschen/desinfizieren sind einzuführen bzw. durch minimalen Abzug von Unterrichtszeit (5 Minuten) zu ermöglichen. Diese dienen dem Händewaschen der Schülerinnen und Schüler und deren Verlassen des Raums und der anschließenden Lüftung (min. 5 Min.) und Desinfektion der einzelnen Materialien/Instrumente durch die Lehrkraft. Die für die Unterrichtsunterbrechungen zusätzlich benötigte Zeit wird von der Unterrichtszeit abgezogen. Es ist darauf zu achten, dass diese Verringerung der Unterrichtszeit möglichst gleichmäßig auf die SchülerInnen eines Unterrichtstages verteilt wird.

 

Weitere Maßnahmen:

  • Veranstaltungen sind bis auf Weiteres nicht möglich.
  • Konferenzen finden ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation statt

 

Jede Person, die sich krank fühlt/erkrankt ist bzw. Kenntnis von einem positiven COVID-Testergebnis hat, darf die Musikschule nicht betreten!
Erkrankte Schülerinnen und Schüler erhalten keinen Unterricht in der Musikschule

 

Newsletter